Bauvertragsrecht (Deutschland): Leistungsverzeichnis, VOB/B, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Bauträger, Ausschreibung, Anerkannte … 276, Abnahme, Nachtragsmanagement, Baukosten
Dieser Inhalt ist eine Zusammensetzung von Artikeln aus der frei verfügbaren Wikipedia-Enzyklopädie. Seiten: 57. Nicht dargestellt. Kapitel: Leistungsverzeichnis, VOB/B, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Bauträger, Ausschreibung, Anerkannte Regeln der Technik, Bauvertrag, Stand der Technik, DIN 276, Abnahme, Nachtragsmanagement, Baukosten, Bauhandwerker-Sicherungshypothek, Bauleistungsversicherung, Baumangel, Standardleistungsbuch, Generalunternehmer, Makler- und Bauträgerverordnung, Baugrundrisiko, Architektenvollmacht, Vergabehandbuch, Bausoll, Bauplanung, Pauschalvertrag, DIN 277, Vertragserfüllungsbürgschaft, Entwurfsplanung, Kostenanschlag, Einbehalt, Bautagebuch, Leistungsphasen nach HOAI, Ausführungsplanung, Privates Baurecht, Aufmaß, Generalübernehmer, Leistungsbeschreibung, Architektenvertrag, Bauherr, Baubeschreibung, Abschlagszahlung, Kostenberechnung, Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht, Nebenkosten, Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, Genehmigungsplanung, Bauabnahme, Einheitliche Formblätter, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Garantierter Maximalpreis, Systemrisiko bei Bauarbeiten, Schlussrechnung, Kostenschätzung, Kostenrahmen, Kostenfeststellung, Vorplanung, Regieleistung, Stoffpreisgleitklausel, Werkstattplanung, Adjudikation, Behinderungsanzeige, Baubetreuungsvertrag, Einheitspreisvertrag. Auszug: Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere dazu, das Fehlen von spezifischen Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht auszugleichen. Es handelt sich um Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) (früher: Verdingungsordnung für Bauleistungen). So erklärt sich die übliche Abkürzung „VOB/B”. Der vollständige Titel des Teils B lautet „Allgemeine Vertr…
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